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Kurz notiert, schnell gelesen Die bibliophile Notiz für Kalenderwoche 5
Der Index librorum prohibitorum wurde erstmals 1559 von der vatikanischen Glaubenskongregation unter dem Pontifikat von Paul IV. erhoben. Er sprach Verbote aus über Bücher, die für theologisch falsch, für häretisch oder für unmoralisch gehalten wurden. Der Spielraum war breit und abhängig davon, ob ein Buch überhaupt eingeklagt wurde. Nicht alle Bücher, die verhandelt wurden, gelangten zuletzt auch auf den Index. Die Auswahl geschah nicht zuletzt nach sprachlichen Gesichtspunkten, denn die Prüfer der Glaubenskongregation verstanden im Grunde nur Latein, Italienisch und Französisch. Deshalb schaffte es Heinrich Heine erst mit seiner französischen Übersetzung auf die Verbotsliste. Was auf den Index kam, war so das Resultat gleichermassen von Zufall und Kalkül. Hitlers „Mein Kampf“ wurde weder verhandelt noch verboten. Der Index librorum prohibitorum wurde letztmals 1948 aufdatiert, und 1954 nochmals ergänzt. 1966 wurde er unter Papst Paul VI. ausser Kraft gesetzt. (bm)
An dieser Stelle präsentieren wir wöchentlich eine bibliophile Notiz. Kalenderwoche 4: Wärmespender 2
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